Die Werkstatt des Vertrauens verlassen, nur um die Herstellergarantie Ihres neuen Autos zu erhalten? Ein altbekannter Irrglaube. Rechtlich darf der Hersteller das nicht vorschreiben.
Die Europäische Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertical Block Exemption Regulation) garantiert Ihnen das Recht auf freie Werkstattwahl. Voraussetzung: Die Werkstatt arbeitet nach Herstellervorgaben, verwendet zugelassene Ersatzteile und dokumentiert die Arbeiten im Serviceheft.
Wir bei AutoTec-Hamburg erfüllen genau diese Vorgaben. Sie behalten Ihre Hersteller-Garantie - oft zu deutlich günstigeren Preisen als beim Vertragshändler und mit persönlicher Betreuung in einer Meisterwerkstatt.
Lassen Sie sich nicht einreden, Sie müssten Ihr Auto unbedingt beim Markenhändler warten lassen. Sie haben die Wahl.
Fragen zu diesem Thema? Wir sind für Sie da.
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